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NACHHALTIGKEIT


Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Art. 3 Abs 1 und Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088
Wir verfolgen derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen unserer Auswahl der Versicherer und Versicherungsprodukte werden wir die von den Produktgebern zur Verfügung gestellten Nachhaltigkeits-Informationen heranziehen.

Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung, vgl. Art. 4 Abs. 5 lit.b) VO
Derzeit stehen hierfür, die von den europäischen Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellenden technischen Regulierungs-Standards (RTS) noch nicht zur Verfügung. Es kann von uns daher noch nicht detailliert geprüft werden, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren infolge von Investitionsentscheidungen bestehen und welche Nachhaltigkeitsrisiken wir in unsere Beratung einbeziehen werden.

Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, vgl. Art. 4 Abs. 5 lit. a) VO
Im Rahmen unserer anlassbezogenen Beratung werden wir bei der jeweiligen Kundenberatung darstellen, ob die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung Vor- oder Nachteile nach sich zieht. Die Berücksichtigung erfolgt auf der Basis der Informationen der Versicherung, für deren Inhalt und Richtigkeit wir nicht verantwortlich sein werden. Wir verfolgen die weitere Entwicklung und werden zu gegebener Zeit entscheiden, ob wir eine Nachhaltigkeits-Strategie entwickeln und nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung berücksichtigen werden.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik
Unsere Vergütung für Versicherungsanlage-Produkte erfolgt grundsätzlich unabhängig von den Auswirkungen der Investitionsentscheidungen der Produktgeber auf die Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarktteilnehmer. Wenn, und soweit Versicherer die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken durch eine höhere Vergütung für die Vermittlung fördern, werden wir diese annehmen.

[pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH kooperiert im Bereich der Finanzportfolioverwaltung mit der Reuss Private Bank für Wertpapierhandel AG. Die Pflichtangaben gemäß der EU-Offenlegungsverordnung der Reuss Private Bank für Wertpapierhandel AG als Finanzmarktteilnehmer finden Sie nachfolgend unter folgendem Link:

https://reussprivate.de/nachhaltigkeit/