Landwirtsch.-/Waldbrandversicherung
Landwirtschaft
Alle Landwirte tragen besonders hohe Risiken. Da können im Schadenfall schnell die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage gefährdet sein. Als landwirtschaftlicher Unternehmer ist man in der Regel nicht in der Lage, für den Fall der Fälle ausreichend eigene Rücklagen zu bilden.
Tarife für ein Kombiprodukt sind unter den einzelnen Produktbausteinen wie zum Beispiel Gebäudeversicherung (gewerblich) zu finden.
Der Deckungsumfang der einzelnen Versicherungsbausteine beinhaltet:
Gebäude- und Inhaltsversicherung
Die landwirtschaftliche Gebäude- und Inhaltsversicherung deckt Sachschäden bis zum vollen Wiederherstellungswert ab. Sie beinhaltet wahlweise die reine Feuerdeckung oder als Gesamtpaket Schäden durch Feuer, Sturm inkl. Hagel, Leitungswasser, Glasbruch, innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall und nach besonderer Vereinbarung Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
Haftpflichtversicherung
Die landwirtschaftliche Betriebshaftversicherung sichert die Grundrisiken ab, die aus dem Betrieb des Unternehmens entstehen können. Die Umwelthaftpflicht und die Privathaftpflicht sind dabei fester Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung. Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung, die Umweltschadensversicherung und die Feuerhaftungsversicherung können dazu gewählt werden. Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Pferdehaltung sind auch eigene Pferde, Pensionspferde und die Reitlehrertätigkeit versicherbar.
Technische Versicherung
Die technische Versicherung bietet Versicherungsschutz für elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte sowie stationäre und fahrbare Maschinen. Es handelt sich um eine umfangreiche Allgefahrendeckung, d. h. es sind alle Gefahren, soweit sie nicht ausdrücklich als Ausschluss genannt sind, versichert. So sind beispielsweise Schäden abgesichert bei Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehlern, Fahrlässigkeit, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehlern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen sowie Kurzschluss, Überstrom und Überspannung. Versichert werden u. a. Steuerungsanlagen von Lüftungs-, Heizungs-, Melk- und Fütterungstechnik sowie Mahl- und Mischanlagen, Notstromaggregate und natürlich fahrbare Maschinen, wie Mähdrescher und Rübenroder.
Pauschale Tierseuchen- und Tierdiebstahlversicherung
In der pauschalen Tierversicherung können kleinere und mittlere Tierbestände gegen bestimmte anzeigepflichtige Tierseuchen (z. B. Maul- und Klauenseuche, Schweinepest, Tuberkulose, BSE und Aujeszkysche Krankheit) und Diebstahl versichert werden. Für größere und spezialisierte Tierhaltungen bietet sich die Ertragsschadenversicherung an.
Transportversicherung
Die Transportversicherung schützt Sie bei Transportschäden. Und zwar sowohl bei Inlandstransporten als auch bei Transporten von und nach Anrainerstaaten. Egal ob Sie selbst transportieren oder ob Sie Ihre Güter einem Frachtführer / Spediteur übergeben. Versichert sind: Transporte von hergestellten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und landwirtschaftlichen Handelswaren, als Arbeitsgeräte mitgeführte Maschinen, Werkzeuge und Apparate, gelegentliche Transporte für Dritte.
Waldbrandversicherung
Versicherungsumfang:
Der Versicherungsschutz umfasst Schäden verursacht durch:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
Versicherungsschutz gegen Brand bei Weihnachtsbaumkulturen sowie bei geschlagenen Holzbeständen nach Kalamitäten oder für Holz im Eigentum des Holzkäufers kann gesondert vereinbart werden.
Versichert sind:
- stehende, wachsende Waldbestände (Waldversicherung)
- geschlagene Holzbestände - solange sie am Gewinnungsort im Wald lagern und noch Eigentum des Waldbesitzers sind (Holzschlagversicherung)
Nicht versichert sind:
- Waldbestände, deren Verwertung als Weihnachtsbaum, Zierpflanze oder Schmuckreisig vorgesehen ist
- Wälder und Holzbestände, die nicht mehr Eigentum des Versicherten sind
- geschlagenes Holz, das noch Eigentum des Versicherten ist, aber z.B. durch Sturm oder Insektenschäden in außergewöhnlichen Mengen angefallen ist
Was zahlt die Waldbrandversicherung im Schadenfall?
Die Entschädigungsleistung für stehende und wachsende Waldbestände ergibt sich aus den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen, die nach einem dem Vertrag zugrunde gelegten Wertermittlungsverfahren (Versicherungsmethode) festgelegt worden sind. Man unterscheidet zwischen drei möglichen Versicherungswertmethoden:
Pauschale Kulturkostenversicherung (Pauschalmethode)
Ersetzt werden die vertraglich vereinbarten Kulturkosten ohne Rücksicht auf das Alter des geschädigten Bestandes. Eventuelle Restwerterlöse aus Brandholzresten fallen bei der Pauschalversicherung dem Waldeigentümer zu.
Die pauschale Kulturkostenversicherung ist anwendbar für Waldbestände, bei denen eine Prognose des altersbedingten Wertzuwachses nicht möglich oder ein Wertzuwachs nicht zu erwarten ist. Darüber hinaus ist sie anwendbar bei geringwertigen Beständen mit hohen Kulturkosten oder älteren, über 40-jährigen Beständen mit möglichen Restwerterlösen.
Der nach der Pauschalmethode gebotene Versicherungsschutz sichert den Waldbesitzer ab, damit er der waldgesetzlichen Verpflichtung zur Wiederaufforstung einer geschädigten Waldfläche nachkommen kann.
Versicherung zum Teilwert (Teilwertmethode)
Ersetzt werden die vertraglich vereinbarten Kulturkosten mit altersabhängiger Zinsaufrechung. Die Versicherung zum Teilwert ist nur anwendbar für 1-40jährige Waldbestände.
Versicherung zum Vollwert (Vollwertmethode)
Ersetzt wird der für den geschädigten Waldbestand nach einer anerkannten Waldwertrechnungsmethode ermittelte Wert unter Berücksichtigung des Alters der Bestockung. Die Berechnungsgrundlagen der Wertermittlung werden vertraglich festgelegt.
Die Versicherung zum Vollwert ist für alle Waldbestände anwendbar. Besonders geeignet ist diese Methode für die Versicherung von Jungbeständen, da nach einem Brand in Kulturen, Dickungen oder Stangenhölzern nicht mit Restwerterlösen zu rechnen ist. Bei Althölzern wird ein etwaiger Erlös aus verwertbaren Brandholzresten von dem ermittelten Wert abgezogen.
Im Gegensatz zu der Pauschalmethode führt die Versicherung der Waldbestände nach der Voll- und Teilwertmethode entsprechend den Kapitalisierungsvorgaben automatisch mit dem fortschreitenden Alter zur Steigerung des zu erwartenden Entschädigungswertes