Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine BU-Versicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung) leistet eine Rentenzahlung, wenn ihr Kunde wegen einer Krankheit oder eines Unfalls (i.d.R.) zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist und seinen Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann.
Für seit 02.01.1961 Geborene besteht kein gesetzlicher Schutz gegen Berufsunfähigkeit, lediglich im Rahmen der Erwerbsminderungsrente ist eine Absicherung bei vollem/teilweisen Verlust der Arbeitskraft vorgesehen. Es kommt nicht auf den Beruf an. Die Absicherung der konkreten Berufstätigkeit kann nur durch private Vorsorge getroffen werden!
Hintergrundwissen
Es kann schnell passieren, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten zu können. Jeder vierte Berufstätige in Deutschland muss lange vor Rentenbeginn wegen Krankheit aus seinem Job aussteigen. Die staatliche Unterstützung reicht bei Weitem nicht aus, um die finanzielle Lücke durch den Ausfall des Arbeitseinkommens zu decken. Für alle ab dem 2.01.1961 Geborenen ist mit der Rentenreform der gesetzliche BU-Schutz komplett entfallen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die in einem solchen Fall zum Tragen kommt, ist aber viel zu niedrig, um den Lebensstandard auch nur annäherungsweise zu halten.
Für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente maßgebend ist seit Januar 2001 der Faktor der täglichen Arbeitskraft:
- Wer noch mindestens 6 Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält keine Leistung.
- Wer zwischen 3 und unter 6 Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die halbe Rente.
- Nur, wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die volle Rente - ca. 38 % des letzten Bruttoeinkommens.
Vor Ablauf der Wartezeit von 5 Jahren entsteht in der Regel kein Anspruch auf Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung - ein wichtiger Aspekt für Berufsanfänger - der nur teilweise durch Sonderregelungen bzgl. Anrechnungs-/ Zurechnungszeiten ausgeglichen wird.
Tarifliche Besonderheiten
Berufsunfähigkeitsabsicherung ist mit verschiedenen Graden der erforderlichen Berufsunfähigkeit möglich.
- Standard: 50% /50% (abweichende Regelungen in einzelnen Tarifen möglich)
Berufsunfähigkeitsabsicherung mit Unterschieden in der tariflichen Kalkulation:
konstante Beiträge: d.h. der Beitrag wird für die Gesamtlaufzeit des Versicherungsschutzes durchschnittlich kalkuliert.
technisch einjährig kalkulierte Verträge: d.h. der Beitrag wird anhand Alter, Berufsrisiko etc. jeweils für das laufende Jahr neu kalkuliert. Dies führt am Anfang zu sehr geringen Risikoprämien, die im Laufe der Zeit (mit dem abgesicherten Risiko) stark ansteigen.
Tarife mit verminderten Anfangsbeiträgen: die Tarife sind grundsätzlich mit konstanten Prämien kalkuliert, in den ersten 3-5 Jahren werden die Prämien anteilig gekürzt, diese Kürzung wird in den folgenden Jahren durch leichte Aufschläge wieder ausgeglichen.
Fazit
Eine Vielfalt unterschiedlichster Leistungsvarianten und Bedingungsvarianten macht die Auswahl der richtigen Absicherung für den einzelnen Kunden nicht leicht.
Im Einzelfall kann statt der Absicherung einer BU/EU die Ergänzung durch Dread Disease, Grundfähigkeitsabsicherung oder eine MultiRisk-Absicherung sinnvoll und notwendig sein.
In jedem Fall sollten Sie Ihr Kundengespräch ausführlich dokumentieren und alle wichtigen getroffenen Entscheidungen für bestimmte Absicherungsformen, Bedingungsinhalte etc. festhalten.