Pflegezusatzversicherung
Wer dauerhaft hilfe- und pflegebedürftig ist (nach Krankheit oder Unfall) und dessen Gesundheitszustand sich nicht mehr verbessern lässt, ist ein „Pflegefall“. Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung soll der Finanzierung der Hilfen durch Angehörige oder durch Fachpflegepersonal zu Hause oder im Pflegeheim dienen.
Die Kosten der notwendigen Pflege trägt die Pflege-Pflichtversicherung aber nur anteilig.
Es entstehen erhebliche Pflegekosten, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht gedeckt sind und von den Bedürftigen selbst oder nahen Familienangehörigen finanziert werden müssen. Diese können ohne Zusatzversicherung schnell in den finanziellen Ruin führen.
Daher sollte die Versicherung in jungen Jahren erfolgen – s p ä t e s t e n s in den Jahren ab 30 – bevor stress- oder altersbedingte Erkrankungen einen Abschluss verhindern.
Pflegezusatzversicherung oder eine Pflegerentenversicherung kann man nur abschließen, solange man gesund ist. Wenn aber z. B. eine Herzerkrankung, Diabetes oder eine Wirbelsäulenerkrankung bereits vorliegt, ist häufig keine Pflegezusatzversicherung mehr zu abzuschließen.
Unter Pflegezusatzversicherungen fallen in der Sparte Krankenversicherung die Pflegetagegeldversicherung und die Pflegekostenversicherung.